4.2. 4.2.1. Es bleibt zu prüfen, ob der Beklagte, wie von ihm bereits vor Vorinstanz geltend gemacht (act. 17 ff.), seiner anerkannten Verpflichtung zur Entfernung der "Metallwand" nachgekommen ist und damit die gemäss Teilvergleich vom 15. April 2021 geschuldete Leistung im Sinne von Art. 341 Abs. 3 ZPO getilgt hat.