2.3. Mit freiwilliger Stellungnahme vom 6. Februar 2023 hielt die Klägerin vollumfänglich an ihren mit Gesuch vom 2. Dezember 2022 gestellten Anträgen fest. 2.4. Mit Entscheid vom 6. April 2023 erkannte das Bezirksgericht Lenzburg, Präsidium des Zivilgerichts, was folgt: " 1. Der Gesuchgegner wird, in Vollstreckung von Ziff. 2 des Teilvergleichs vor Friedensrichteramt Kreis XII, 5707 Seengen, vom 15. April 2021 (Geschäfts-Nr. […]) angewiesen, innert 30 Tagen seit Zustellung des vorliegenden Vollstreckungsentscheids die Metallwand (Absteckung zum Gartensitzplatz der Stockwerkeigentümerin E.) zu entfernen.