Unter Vorbehalt des Erhalts der Vollmacht von Frau D. gemäss Ziff. 5 des Teilvergleichs schrieb das Friedensrichteramt mit Protokoll vom 15. April 2021 das Verfahren zwischen den Parteien infolge Vergleichs als erledigt von der Geschäftskontrolle ab. 2. 2.1. Mit Gesuch vom 2. Dezember 2022 beantragte die Klägerin beim Bezirksgericht Lenzburg, Präsidium des Zivilgerichts, was folgt: