2. Das bedeutet Ausstand für C. und ebenso für die Gerichtsschreiberin D.. 3. Ich beantrage E. als Richterin in meinen und weiteren Verfahren beim Bezirksgericht Laufenburg /AG, weil z.B. die Scheidung noch ausstehend ist, per 16/06/2024. 4. Die Verfügung vom 30. März 2023 (BB 03), alternativ nur Punkt 4, sei vollumfänglich aufzuheben und durch eine Obergerichtsverfügung zu ersetzen. 5. Ich beantrage URP, da ich seit 2001 EL habe. Die gesamten Kosten sind vom Staat zu tragen, da meine Anträge in der Sache nicht überwiegend aussichtslos seien, wie die Schrift ja sage (ABB 05)."