4. Nach Eingang der Stellungnahme bzw. nach Ablauf der Frist werden die Akten dem Bezirksgericht Laufenburg (Kollegialgericht) zum beschwerdefähigen Entscheid über die Ausstandsgründe zugestellt." 3. 3.1. Mit Beschwerde vom 7. April 2023 (zwei Mal elektronisch eingereicht) stellte der Beklagte beim Obergericht des Kantons Aargau (insgesamt) folgende Anträge: -3- " 1. Ich beantrage (!) einen anderen Richter und Gerichtsschreiber für diese und weitere Verfahren, "SF 2023.7 / Je" beim Bezirksgericht Laufenburg/AG. (BB 02)