" 1. Zustellung der Eingabe des Gesuchsgegners vom 29. März 2023 an die Gesuchstellerin zur Stellungnahme bis zum 18. April 2023 2. Die geltend gemachten Ausstandsgründe gegen den Gerichtspräsidenten C. werden bestritten. 3. Die geltend gemachten Ausstandsgründe gegen die Gerichtsschreiberin D. werden von dieser bestritten. Sie scheidet per 31. März 2023 als Gerichtsschreiberin aber ohnehin aus (Antritt einer anderen Stelle).