1.2. Mit Verfügung vom 16. März 2023 ordnete der Präsident des Familiengerichts des Bezirksgerichts Laufenburg u.a. superprovisorische Massnahmen an (Kontaktverbot) und gewährte der Klägerin die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 29. März 2023 reichte der Beklagte beim Bezirksgericht Laufenburg ein Ausstandsgesuch gegen den Präsidenten (C.) sowie die Gerichtsschreiberin (D.) des Familiengerichts des Bezirksgerichts Laufenburg ein. 2.2. Der Präsident des Familiengerichts des Bezirksgerichts Laufenburg verfügte am 30. März 2023: