Der Unterhaltsbeitrag für die erste Phase ist damit entsprechend dem ungedecktem Bedarf der Kinder (Grundbetrag: Fr. 600.00; Wohnkostenanteil: Fr. 198.50; KVG-Prämie: Fr. 10.75 [Fr. 86.35 ./. Prämienverbilligung Fr. 75.60]; Steueranteil: Fr. 28.00; ./. Kinderzulage Fr. 200.00) auf gerundet Fr. 635.00 zzgl. allfällig erhaltene Kinderzulagen festzulegen. - 30 -