__ lediglich zu Homeoffice-Zwecken gemietet und nicht zwingend benötigt. Wenn die Partnerin des Beklagten die Wohnung aber bereits seit längerer Zeit nur zu dem Zweck gemietet hätte, um von zu Hause arbeiten zu können, bedeutete dies, dass sie nun entweder gar nicht mehr im Homeoffice arbeiten würde oder aber, dass sie bei ihren Eltern im Homeoffice arbeitete, womit sie grundsätzlich nie eine 2 ½-Zimmerwohnung für Fr. 1'340.00 monatlich gebraucht hätte.