Es sei keine Person aufgeführt gewesen, die Solidarmieter gewesen sei. Er habe jedoch für seinen Freund als Solidarmieter einspringen müssen. Wenig plausibel scheine das Vorbringen, dass die Partnerin des Beklagten Solidarmieterin gewesen sein solle. Dann wäre sie nicht als Mieterin 1 aufgeführt. Der Beklagte verkenne, dass seine Partnerin bereits seit längerer Zeit die Mieterin der Wohnung in S._____ sei. Der Beklagte habe an der Verhandlung angegeben, dass sie die Wohnung schon seit acht Jahren miete. Sie profitiere von der Anmeldung ihres Wohnsitzes bei ihren Eltern in R._____ von einem deutlich tieferen Steuerfuss.