Im Weiteren habe der Beklagte an der Verhandlung selbst angegeben, dass er im Mietvertrag betreffend die Wohnung in Q._____, in der nun ein Freund von ihm wohne, als Solidarmieter aufgeführt sei, da sein Freund ohne ihn die Wohnung nicht erhalten hätte. Es mute merkwürdig an, dass er in Q._____ im Zeitpunkt der Verhandlung Solidarmieter gewesen sei, dringend auf eine Wohnung angewiesen gewesen sein solle und die Wohnung in S._____ nur dank seiner Partnerin als Solidarmieterin erhalten haben solle. Entgegen der Ansicht des Beklagten sei er Alleinmieter der Wohnung in Q._____ gewesen. Es sei keine Person aufgeführt gewesen, die Solidarmieter gewesen sei.