___ verlassen und sei zu seiner Partnerin gezogen, dies ohne Not, um höhere Arbeitswegkosten von Fr. 244.00 monatlich zu generieren. Der Beklagte arbeite in Q._____. Vorher habe er kein Auto benötigt. Nun generiere er hohe Arbeitswegkosten, um weniger Unterhalt für seine Kinder bezahlen zu müssen. Im Weiteren habe der Beklagte an der Verhandlung selbst angegeben, dass er im Mietvertrag betreffend die Wohnung in Q._____, in der nun ein Freund von ihm wohne, als Solidarmieter aufgeführt sei, da sein Freund ohne ihn die Wohnung nicht erhalten hätte.