dort wohne. Das Argument des Beklagten, die Wohnung habe seine Partnerin schon zuvor ausschliesslich zu Homeoffice-Zwecken gemietet, mute eigenartig an. Es handle sich immerhin um einen beträchtlichen Mietzins von Fr. 1'340.00 pro Monat, der lediglich für einen ruhigen Arbeitsplatz ausgegeben worden sei. Aus dem Mietvertrag vom 24. November 2022 gehe auf der letzten Seite sodann hervor, dass der frühere Mietvertrag vom 17. Mai 2022 datiere; da habe es infolge Corona-Beschränkungen keine Verpflichtung mehr gegeben, von zu Hause aus zu arbeiten. Fürs Arbeiten hätte ein kleines Studio oder eine 1-Zimmerwohnung ausgereicht;