Die Rechnung kann daher nicht beim Liegenschaftsunterhalt berücksichtigt werden. Die Kosten für die Radio- und Fernsehabgabe Serafe sind ausserdem nicht bei den Wohnkosten zu berücksichtigen, sondern im Grundbetrag enthalten. Somit belaufen sich die Wohnkosten der Klägerin auf insgesamt Fr. 794.00 und sind entsprechend zu reduzieren.