Gemäss Ziff. II./1. und 2. der SchKG-Richtlinien ist bei selbstbewohntem Wohneigentum der Liegenschaftsaufwand, bestehend aus Hypothekarzins (ohne Amortisation), den öffentlich-rechtlichen Abgaben und den (durchschnittlichen) Unterhaltskosten, einschliesslich der durchschnittlichen – auf zwölf Monate verteilten – Aufwendungen für die Beheizung und Nebenkosten der Wohnräume, massgebend. Aus Klagebeilage 4 geht hervor, dass die Hypothekarzinsen für die Periode 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 total Fr. 1'608.95 und somit monatlich rund Fr. 536.30 betragen. Die jährliche Hausrat-, Privathaftpflicht- und Gebäudeversicherung beträgt Fr. 533.66, damit monatlich Fr. 44.50 (Klagebeilage 5).