Für Rückstellungen für den Gebäudeunterhalt seien sodann jährlich mindestens Fr. 5'000.00 und monatlich Fr. 416.15 einzusetzen. Zusammen ergebe dies Wohnkosten von monatlich Fr. 1'653.00. Die Klägerin bezahle nun monatlich effektiv Fr. 550.00 Hypothekarzinsen. Ausserdem sei sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage, die Hecke zu schneiden und den Garten zu pflegen, weshalb sie dafür einen Gärtner habe beauftragen müssen. Bei der beauftragten Firma handle es sich um die Firma des Bruders [der Klägerin]. Sie habe Fr. 400.00 bezahlen müssen. Zudem habe sie eine Grünabfuhr erworben in der Höhe von Fr. 70.00 pro Jahr.