Persönliche, nur einen Ehegatten treffende Schulden gegenüber Dritten gehen der familienrechtlichen Unterhaltspflicht nach und gehören nicht zum Existenzminimum, sondern sind nach dem Ermessen des Sachgerichts im Rahmen einer allfälligen Überschussverteilung zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_923/2012 E. 3.1). Der Beklagte hat am 6. April 2023 ein neues Darlehen über Fr. 4'500.00 aufgenommen, wobei dieses - 17 -