Die Arbeitgeberin gewährte dem Beklagten ein Personaldarlehen über Fr. 15'000.00 für den Erwerb der ehelichen Liegenschaft, wobei dem Beklagten die monatliche Amortisationsrate von Fr. 500.00 im Zeitraum von März 2021 bis August 2023 direkt vom Lohn abgezogen wird (Gesuchsantwortbeilage 3, 4, 5, 6, 17 und 18). Wie von der Vorinstanz bereits korrekt festgestellt (angefochtener Entscheid vom 2. Februar 2023 E. 7.8.2), dient dieses Personaldarlehen unbestrittenermassen der Finanzierung der ehelichen Liegenschaft, weshalb die Amortisationsrate im Sinne ehelicher Schulden zu berücksichtigen und von einem monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 4'500.00 auszugehen ist.