Mit Berichtigungsentscheid vom 28. März 2023 hielt die Vorinstanz weiter fest, in Ziffer 3.1 des Urteilsdispositivs sei von falschen Zahlen ausgegangen worden. In Phase 1 verdiene der Beklagte netto Fr. 4'500.00 (nicht Fr. 4'000.00) und in Phase 2 Fr. 5'000.00 (nicht Fr. 4'500.00).