Die Vorinstanz habe den Berichtigungsentscheid am 28. März 2023 und damit noch vor Eingang des Berichtigungsgesuchs der Klägerin am 29. März 2023 gefällt. Die Vorinstanz habe damit von Amtes wegen ohne vorgängige Anhörung der Parteien berichtigt. Eine Berichtigung von Amtes wegen ohne Anhörung sei nur in offensichtlichen Fällen zulässig. Die Vorinstanz habe sodann zwischen der telefonischen Meldung des angeblichen Berichtigungsgrunds und dem Entscheid in der Sache keinen einzigen Tag verstreichen lassen. Der Versand des Entscheids habe jedoch noch über eine Woche warten können.