Vorliegend gehe aus den angefochtenen Entscheiden vom 28. März 2023 und 2. Februar 2023 hervor, dass sich die Überlegungen des Gerichts im Urteil niedergeschlagen hätten. Das Gericht habe nicht bloss eine Addition mit einer Subtraktion verwechselt, sondern den zugrundeliegenden Sachverhalt nach eigenen Angaben falsch festgestellt. So sei es in tatsächlicher Hinsicht davon ausgegangen, dass sich das Einkommen des Beklagten reduzieren und nicht erhöhen werde. Dies gehe weiter als ein Rechenfehler. Eine Korrektur der zugrundeliegenden Überlegungen stelle eine Wiedererwägung und keine Berichtigung oder Erläuterung dar.