Steuern, ferner eine (über die im betreibungsrechtlichen Grundbetrag inbegriffenen Auslagen für Telecom / Mobiliarversicherung [vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_745/2022 E. 3.3] hinausgehende) Kommunikations- und Versicherungspauschale. Ein unzulässiger Mix mit der einstufig-konkreten Methode ist gemäss Bundesgericht u.a. die Berücksichtigung von Zusatzpositionen wie Reisen, Hobbys, "u.ä.m."; solcher Lebensbedarf ist aus dem Überschussanteil zu finanzieren.