1. Sowohl das Verfahren ZSU.2023.77 als auch das Verfahren ZSU.2023.80 haben das Eheschutzverfahren SF.2022.50 des Bezirksgerichts Lenzburg, Präsidium des Familiengerichts, zum Gegenstand. Beim Entscheid vom 28. März 2023 (obergerichtliches Verfahren ZSU.2023.80) handelt es sich um die Berichtigung des Entscheides vom 2. Februar 2023 (obergerichtliches Verfahren ZSU.2023.77). Aufgrund des engen Sachzusammenhangs sind die beiden Berufungsverfahren zu vereinigen und es ist im vorliegenden Entscheid über beide in diesem Verfahren vom Beklagten erhobenen Berufungen zu entscheiden.