3.4. Mit Eingabe vom 31. Mai 2023 (Postaufgabe) beantragte die Klägerin die kostenfällige Abweisung der Berufungen des Beklagten vom 6. April 2023 und 17. April 2023 sowie das Nichteintreten auf das geänderte Rechtsbegehren 1.1 der Eingabe vom 15. Mai 2023 des Beklagten, eventualiter dessen Abweisung. Ferner ersuchte sie um die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Das Obergericht zieht in Erwägung: