3. Es sei dem Gesuchgegner/Berufungskläger im vorliegenden Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der unterzeichnende Rechtsanwalt sei zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu bestellen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zu Lasten der Gesuchstellerin/Berufungsbeklagten. -8- Prozessuale Anträge 1. Das vorliegende Berufungsverfahren sei mit dem obergerichtlichen Verfahren ZSU.2023.74 betreffend das Urteil des Familiengerichts Lenzburg SF.2022.50 vom 02.02.2023 zu vereinen.