- ab 1. August 2022 monatlich im Voraus je CHF 558.00 zuzüglich allfällig bezogener Kinderzulagen zu zahlen (Phase 1) - ab 1. September 2023 monatlich im Voraus je CHF 724.00 zuzüglich allfällig bezogener Kinderzulagen zu bezahlen (Phase 2). 3.1.2. Es resultiert in Phase 1 ein Fehlbetrag für die Deckung des gebührenden Unterhalts pro Kind von CHF 103.00 und in Phase 2 von CHF 7.00. -4- 3.2. Ausserordentliche Kinderkosten (wie Zahlbehandlungen, Nachhilfeunterricht etc.) übernehmen die Parteien zu zur Hälfte, sofern die Kosten nicht durch Dritte gedeckt sind.