2.3. Mit Eingaben vom 29. September 2022 und 22. Dezember 2022 nahm die Klägerin erneut zur Sache Stellung und reichte weitere Beweismittel ein. 2.4. Am 11. Januar 2023 fand vor dem Bezirksgericht Lenzburg, Präsidium des Familiengerichts, eine Verhandlung statt, anlässlich derer die Parteien Replik und Duplik erstatteten, eine Parteibefragung durchgeführt wurde und die Parteien einen Teilvergleich abschlossen. 2.5. Mit Entscheid vom 2. Februar 2023 erkannte das Bezirksgericht Lenzburg, Präsidium des Familiengerichts, u.a. folgendes: " 3. 3.1. 3.1.1. Der Gesuchgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der Kinder C._____ und D._____