" 5. Der Gesuchgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin an den Barunterhalt der Kinder mit Wirkung ab 01.08.2022 monatlich vorschüssig je CHF 520.00 zu bezahlen. Er sei berechtigt zu erklären, die Unterhaltsbeiträge mit den ihm zustehenden persönlichen Unterhaltbeiträgen zu verrechnen. 6. Die Gesuchstellerin sei zu verpflichten, an den persönlichen Unterhalt des Gesuchgegners mit Wirkung ab 01.08.2022 monatlich vorschüssig CHF 159.00 zu bezahlen. […] 12. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen gemäss Vereinbarung. "