9. Mit Bezug auf die vorstehenden Rechtsbegehren Ziff. 4 -7 betreffend Kin- der- und persönlichen Unterhalt bleibt die Abänderung dieser Rechtsbegehren nach Abschluss des Beweisverfahrens vorbehalten. […] 14. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchgegners." -3- 2.2. Mit Stellungnahme vom 8. September 2022 stellte der Beklagte u.a. folgende Anträge: