7. Der Gesuchsteller ist zu verpflichten, der Gesuchstellerin mit Wirkung ab Datum der Einreichung dieses Gesuchs an ihren persönlichen Unterhalt monatliche im Voraus zahlbare und fällige Beträge von mindestens CHF 35.00 zu bezahlen, festzusetzen gemäss dem richterlichen Beweisergebnis. 8. Der Gesuchgegner sei zu verpflichten, sich an den ausserordentlichen Kinderkosten (wie Zahnbehandlungen, Nachhilfeunterricht etc.) hälftig zu beteiligen, nach Vorlage der Rechnung/Offerte, sofern die Kosten nicht durch Dritte gedeckt sind.