Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. A._____ (Klägerin) und B._____ (Beklagter) heirateten am tt.mm. 2006. Sie haben die zwei gemeinsamen Kinder C._____ (geb. tt.mm. 2008) und D._____ (geb. tt.mm. 2010). 2. 2.1. Mit Eheschutzgesuch vom 7. Juli 2022 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Lenzburg, Präsidium des Familiengerichts, u.a. folgende Anträge: " 5. Der Gesuchgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin an den Barunterhalt der beiden Kinder mit Wirkung ab Datum der Einreichung dieses Gesuches folgende monatliche und monatlich im Voraus zahlbare und fällige Beträge zuzüglich allfällig bezogener Kinderzulagen zu bezahlen: