Bei einem Einkommen von Fr. 131'150.00 minus die üblichen Abzüge für Berufsauslagen und Versicherungsprämien habe somit ein steuerbares Einkommen von Fr. 116'000.00 resultiert. Gestützt auf den Steuerrechner des Kantons Aargau habe dies wiederum eine jährliche Steuerlast von knapp Fr. 18'000.00 ergeben. Dem Ehepaar sei folglich ein Freibetrag von jährlich Fr. 57'602.00 [recte: Fr. 57'632.00], monatlich somit Fr. 4'800.00, verblieben. Der zuletzt gelebte Standard sei daher bei einem Überschussanteil von Fr. 2'400.00 pro Ehegatte gedeckt, weshalb keine Unterhaltsbeiträge zugesprochen werden könnten, welche zu einem höheren Überschussanteil führten.