Fakt sei weiter, dass der Beklagte sein Einkommen nicht erst mit der Trennung reduziert habe, sondern schon über ein halbes Jahr zuvor. Seit Januar 2022 habe der Beklagte sein Einkommen reduziert. Ob dies aufgrund der aktuellen Geschäftslage von Nöten gewesen sei oder nicht, spiele somit nur eine untergeordnete Rolle (zumal die Parteien schlussendlich ab Januar 2022 von diesem Einkommen gelebt hätten und dieses somit dem letzten gelebten Standard entsprochen habe). Seitens der Klägerin sei nicht geltend gemacht worden, es habe bereits im Januar 2022 Anzeichen - 16 -