Die Rechtsprechung sehe einen derartigen Durchgriff auf den Gewinn einer juristischen Person nicht vor. Die Vorinstanz habe zu Unrecht und willkürlich festgestellt, dass der Beklagte sein Einkommen ohne Not und mutwillig reduziert habe und verweise dabei auf die Ausführungen des Beklagten im Parteiverhör, die widersprüchlich gewesen sein sollen. Fakt sei jedoch, dass der Beklagte die Buchhaltung nicht selber mache und somit nicht von ihm erwartet werden könne, sämtliche Bilanzpositionen ad hoc erklären zu können. Fakt sei weiter, dass der Beklagte sein Einkommen nicht erst mit der Trennung reduziert habe, sondern schon über ein halbes Jahr zuvor.