Somit sei davon auszugehen, dass der Beklagte sein Einkommen mutwillig und ohne Not reduziert habe. Entsprechend sei von einem Einkommen des Beklagten von Fr. 9'858.00 auszugehen (Einkommen E. GmbH 2020 Fr. 106'802.00 + Dividende Fr. 15'137.00 + Einkommen E. GmbH 2021 Fr. 106'424.00 + Dividende Fr. 8'250.00 = Fr. 236'613.00 / 24 = Fr. 9'858.85). Das Einkommen der F. GmbH von Fr. 2'200.00 werde nicht mehr berücksichtigt, da die Anteile 2021 verkauft worden seien, ebenso wenig wie das Einkommen aus Nebenerwerb 2021 in der Höhe von Fr. 23'487.00, von dem unklar sei, mit welcher Erwerbstätigkeit dies erzielt worden sei.