Fr. 8'118.00. Zudem sei eine Dividende ausbezahlt worden. Die Erklärungen des Beklagten für die Einkommensreduktion seien nicht überzeugend. So sei damit argumentiert worden, der Gewinn sei zustande gekommen, da zwei Mitarbeiter weniger beschäftigt worden seien. Dann wiederum sei erklärt worden, dass der Beklagte sein Einkommen reduziert habe. Beides habe gestützt auf die eingereichte Bilanz widerlegt werden können. Somit sei davon auszugehen, dass der Beklagte sein Einkommen mutwillig und ohne Not reduziert habe.