Anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung führte der Beklagte aus, dass er die Klägerin vor der Trennung dazu habe motivieren wollen, im Detailhandel zu arbeiten (act. 66). Der Durchschnittslohn von ungelernten Betriebsmitarbeitenden im Detailhandel (Hauptrichtung Nahrungsmittel) beträgt gemäss Lohnbuch (S. 250) monatlich rund Fr. 3'800.00 netto (inkl. Anteil am 13. Monatslohn; Fr. 4'100.00 brutto * 13 / 12 * 0.85 [Sozialversicherungsabzüge]) und somit ebenfalls nicht mehr als das von der Klägerin derzeit effektiv erzielte Einkommen.