Aus den eingereichten Unterlagen geht zudem deutlich hervor, dass sich die Klägerin umgehend nach der Trennung der Parteien eine Arbeitsstelle gesucht und am 20. September 2022, mithin bereits rund eineinhalb Monate nach erfolgter Trennung, einen Einsatzvertrag unterzeichnet hat, gemäss welchem sie durchschnittlich 25 Stunden pro Woche arbeitet, was in etwa einem 60%-Arbeitspensum entsprechen würde. Wie zuvor bereits erwähnt entspricht die von der Klägerin effektiv geleistete Arbeit (inkl. Nacht- und Wochenendeinsätzen) indessen einem 91%-Ar- beitspensum.