Es ist unbestritten, dass die Parteien eine klassische Rollenverteilung gelebt haben. Während der Beklagte erwerbstätig war und die Familie während 12 Jahren finanziell versorgte, kümmerte sich die Klägerin hauptsächlich um den Haushalt. Aus den eingereichten Unterlagen geht zudem deutlich hervor, dass sich die Klägerin umgehend nach der Trennung der Parteien eine Arbeitsstelle gesucht und am 20. September 2022, mithin bereits rund eineinhalb Monate nach erfolgter Trennung, einen Einsatzvertrag unterzeichnet hat, gemäss welchem sie durchschnittlich 25 Stunden pro Woche arbeitet, was in etwa einem 60%-Arbeitspensum entsprechen würde.