diesem Zeitraum zumindest 7 Ferientage bezogen hat (Gesuchsbeilage 16). Bei der Annahme von durchschnittlich rund 146.5 Arbeitsstunden pro Monat für ein 100%-Arbeitspensum (220 Arbeitstage pro Jahr * 8 h pro Tag / 12 Monate) ist die Klägerin seit Ende September 2022 folglich im Durchschnitt einem Arbeitspensum von gerundet 91 % nachgegangen. Mit diesem Pensum hat sie – inkl. Zeit-, Nacht- und Sonntagszulagen – durchschnittlich ein Arbeitseinkommen von Fr. 3'373.50 netto pro Monat ausbezahlt erhalten ([Fr. 870.95 + Fr. 4'494.85 + Fr. 3'597.60 + Fr. 3'376.65 + Fr. 2'643.65 + Fr. 2'549.15 + Fr. 3'785.05 + Fr. 3'139.85] / 7.25 Monate).