Beim Primat der Eigenversorgung sei auf die tatsächlichen Verhältnisse wie das Alter, die körperliche Gesundheit, die sprachlichen Kenntnisse, die bisherigen Tätigkeiten, die bisherigen und für den Wiedereinstieg zumutbaren Aus- und Weiterbildungen sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu achten. Es falle ungleich schwer ins Gewicht, dass die Klägerin seit der Hochzeit keiner beruflichen Tätigkeit habe nachgehen dürfen und auch keine Aus- und Weiterbildung habe absolvieren können. Auch die fehlenden Sprachkenntnisse der Klägerin stellten ein enormes Hindernis dar, um direkt eine 100%-Anstellung zu finden. Der Beklagte müsse damit rechnen, dass wenn er seiner Ehefrau während 12 Ehejahren