Der Ehemann habe das Geld verdient und die Ehefrau habe sich um den Haushalt gekümmert. Dass der Beklagte nun verlange, dass die Klägerin sofort eine 100%-Anstellung finde, sei lebensfremd und widerspreche der Praxis. Beim Primat der Eigenversorgung sei auf die tatsächlichen Verhältnisse wie das Alter, die körperliche Gesundheit, die sprachlichen Kenntnisse, die bisherigen Tätigkeiten, die bisherigen und für den Wiedereinstieg zumutbaren Aus- und Weiterbildungen sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu achten.