Es werde bestritten, dass die Klägerin nicht dargelegt habe, weshalb sie sich nicht für eine 100%-Anstellung beworben habe. Sie habe sich, obwohl sie in der Schweiz noch nie arbeitstätig gewesen sei, hier nicht integriert sei, die Landessprache nur äusserst rudimentär bis gar nicht beherrsche und es ihr während der ganzen Ehedauer vom Ehemann verboten worden sei, zu arbeiten, sofort nach der Trennung nach einer Arbeit umgeschaut und ca. 1.5 Monate nach der Trennung eine Arbeit aufgenommen. Dies obwohl eine lebensprägende Ehe über 12 Jahre mit klarer, konservativer Rollenverteilung vorliege. Der Ehemann habe das Geld verdient und die Ehefrau habe sich um den Haushalt gekümmert.