Die Klägerin habe im Monat Oktober ein Einkommen von Fr. 4'494.85 realisiert. Das Problem sei, dass noch nicht einmal im Ansatz habe festgestellt werden können, zu wie viel Prozent die Klägerin gearbeitet habe, um eben dieses Einkommen zu erzielen. Ebenfalls unklar geblieben sei, weshalb die Klägerin im November ein weniger hohes Nettoeinkommen erwirtschaftet habe, obwohl sie im Parteiverhör geltend gemacht habe, dass die vorweihnachtliche Zeit diejenige sei, wo man in ihrem Einsatzbetrieb am meisten Arbeitsstunden erhalte. Die kleinere Anzahl geleisteter Arbeitsstunden kurz vor Weihnachten spreche jedoch eine andere Sprache.