- monatliches Nettoeinkommen Gesuchstellerin (inkl. Anteil 13. Monatslohn) Fr. 3'822.00 - monatliches Nettoeinkommen Gesuchgegner (inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Familienzulagen): Fr. 9'858.00 5. Es wird die Gütertrennung per Stichtag 7. Februar 2023 angeordnet. […] 8. Soweit mehr oder anderes verlangt wird, werden die entsprechenden Begehren abgewiesen, soweit sie nicht als gegenstandslos abgeschrieben werden. […]" -4-