1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Dispositivziffer 1 der Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten vom 9. März 2023 aufgehoben und stattdessen wie folgt entschieden: 1. Das Gesuch von A. um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird gutgeheissen und Rechtsanwalt Adrian Dumitrescu wird zu ihrem unentgeltlichen Rechtsbeistand bestellt. - 10 - 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Die Gerichtskasse Bremgarten wird angewiesen, der Gesuchstellerin für das Beschwerdeverfahren eine Parteientschädigung von Fr. 800.00 auszurichten. Zustellung an: […]