Der Beklagte legte einen Buchungsbeleg vom 21. März 2023 mit einer Zahlung in Höhe von Fr. 1'588.65 zugunsten des Kontos der Klägerin auf (Beschwerdebeilage [BB] 2). Die Zahlung wurde am Abend des 20. März 2023 erfasst und am 21. März 2023 (Valutadatum) ausgeführt (BB 1, S. 3). Der Betrag stimmt mit der gesamten Konkursforderung (inkl. Zinsen, Betreibungskosten und Gerichtsgebühr) überein (act. 4).