der Zahlungsfähigkeit könne verzichtet werden, da die Forderung vor der Konkurseröffnung bezahlt worden sei. 2.2. 2.2.1. Der Aktennotiz des Präsidiums des Bezirksgerichts Zofingen vom 21. März 2023 lässt sich entnehmen, dass gleichentags eine telefonische Anfrage bei der Klägerin erfolgte. Diese führte gegenüber einer Gerichtsmitarbeiterin aus, dass keine Zahlung eingegangen sei (act. 12). Die Konkurseröffnung erfolgte am 21. März 2023, um 8:00 Uhr (act. 13).