15.4. Gemäss Immobilienbewertung der C. vom 19. November 2021 (Beilage 7 zur Eingabe des Beklagten vom 31. März 2022), S. 6, beträgt der bereinigte Marktwert der Liegenschaft Fr. 609'000.00 und gemäss der Bewertung von D. Fr. 620'000.00 (Berufungsantwortbeilage 8, S. 20). Letzteres Unternehmen empfiehlt einen Angebotspreis von Fr. 690'000.00 bei einer Marktpreisspanne von Fr. 570'000.00 – Fr. 670'000.00 (Berufungsantwortbeilage 8, S. 21, Beilage 8 zur Eingabe des Beklagten vom 31. März 2022). Sodann bekunden beide Parteien übereinstimmend die Absicht, die Liegenschaft zu verkaufen (vgl. Berufungsantwort N. 46).