Verhandlungsabzug 20 % [§ 6 Abs. 1 und 2 AnwT]; Rechtsmittelabzug 25 % [§ 8 AnwT]; Auslagen pauschal Fr. 180.00 [§ 13 AnwT]; 7.7 % MwSt.). 15. 15.1. Der Beklagte beantragt für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege mit unentgeltlicher Rechtsverbeiständung. Die Klägerin stellt einen entsprechenden Antrag mit der Berufungsantwort nur eventualiter. Nachdem ihrem Kostenbegehren entsprochen wird, wird dieser Eventualantrag gegenstandslos.